Mitglieder des Vereins "Gesellschaft der Freunde Universität Heidelberg e.V." können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden. (§3 Absatz 1 der Satzung)
Die Mitglieder leisten Jahresbeiträge. Der Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Im übrigen bleibt die Beitragszahlung der Selbsteinschätzung der Mitglieder überlassen. (§4 Absatz 1 der Satzung)
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. Januar 2004 gelten seit 2004 folgende Beitragssätze:
Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand und deren Annahme durch den Vorstand begründet (§3 Absatz 2 der Satzung) Ein Formular für Ihre Beitrittserklärung, das Sie online ausfüllen können, finden Sie hier (PDF-Datei). Bitte unterschrieben an uns schicken. Wir freuen uns auf Sie! |